Sobald eine Felge einen Riss aufweist, müssen wir eine Bearbeitung entsprechend gesetzlicher Vorschriften und Sicherheitsgründen kategorisch ablehnen.
Felgen haben durch einen Riss bereits einen erheblichen strukturellen Schaden erlitten. Daher besteht für den Gesetzgeber durch eine reparierte Felge eine potentielle Gefahr bei der Nutzung im öffentlichen Verkehr und die weitere Verwendung der Felge im Straßenverkehr ist daher verboten.
Im Zuge eventueller Schweißarbeiten wird die Aluminiumlegierung durch eine extrem hohe Temperatur strukturell im Schweissbereich verändert.
Diese Gefügeänderung kann zu einer Materialschwächung führen. Zudem müsste bei qualifizierten Schweißarbeiten erst eine zertifizierte Materialanayse der Felge durchgeführt werden, was jegliche Wirtschaftlichkeit zunichte machen würde.